1. Geltungsbereich – Allgemeines
Nachstehende AGB sind Grundlage und Bestandteil all unserer Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen im Bereich Dienstleistung und Ausführung. Bestellungen aus unserem Online-Shop unterliegen den AGB die auf der Webseite des Online-Shops www.infabe.de ersichtlichen sind. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zu. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen oder durch uns schriftlich zu bestätigen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Angebot – Annahme
Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge etc., sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Unterzeichnung des Angebots erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass wir ihm einen Grund dazu gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, so ist der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung abzüglich der Ersparnisse oder sonstigen Erwerbsmöglichkeiten verpflichtet.
3. Preise
Die im Angebot aufgeführten Preise sind Bruttopreise. Die MwSt ist auf dem Angebot und der Rechnung entsprechend ausgewiesen.
4. Zahlung
Das Zahlungsziel wird in der Rechnung ausgewiesen und ist bindend. Eingeräumte Rabatte sind nur bei Einhaltung des Zahlungszieles gültig. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners werden unter dem Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen fällig. Der Auftraggeber darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Lieferzeit
Termine sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich von uns bestätigt sind. Im Falle höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen oder unverschuldeten Umständen, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskampf usw. verlängert sich die Leistungspflicht um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Auftragnehmer von der Verpflichtung der Werkerstellung frei. Sofern die Ausführungsverzögerung länger als drei Wochen dauert, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Ausführungszeit oder wird der Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Ausführung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
6. Mängelhaftung
Das Werk ist unverzüglich nach Fertigstellung sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind unverzüglich, offenkundige Mängel sofort zu rügen. Staubeinschlüsse, leichte Farbabweichungen und leichte Verfärbung der Fugen können entstehen und stellen keinen Mangel dar. Des Weiteren kann es vorkommen, dass bei Steinteppichspachtelungen, Beschichtungen an Wand und Boden, Insekten oder Staubkörner in der nassen Beschichtung kleben bleiben. Diese können von uns herausgeschliffen und bestmöglich überarbeitet werden, jedoch stellt dies keinen Mangel dar. Wurde auf mögliche Rissbildungen der Beschichtung im Angebot hingewiesen und vom Auftragnehmer unterzeichnet, stellt auch die Rissbildung keinen Mangel dar. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, den Anspruch des Auftraggebers auf Nacherfüllung nach unserer Wahl in Form der Mangelbeseitigung oder durch Herstellung eines neuen Werkes zu erbringen. Ist ein festgestellter Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung oder Garantieleistung ausschließlich durch kostenlose Behebung – in der vorgenannten Form- innerhalb einer angemessenen Frist. Die Zahl der hinzunehmenden Nacherfüllungsversuche richtet sich nach der Natur des Einzelfalls. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen. Im Falle der Unbehebbarkeit des Mangels, des Fehlschlagens der Nacherfüllung sowie bei Nichteinhaltung der Frist für die Behebung, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
7. Gewährleistung / Garantie
Über die zweijährige gesetzliche Mängelhaftung hinaus garantieren wir die Haltbarkeit bei Komplettbeschichtungen (für Badewannen und Fliesenwände) sowie Schlagschaden-Reparaturen (Emaille) während weiterer 5 Jahre. Auf Bodenbeschichtungen aus Mineralischen- oder Kunststoffmaterialien oder Spachtelungen mit Naturstein- oder Marmorkieseln erhalten Sie insgesamt zwei Jahre Gewährleistung. Die Garantiehaftung gilt ausdrücklich nicht für Silikon, Fugensanierung sowie Bodenbeläge aus Vinyl. Für die fugenlose Wandspachtelung gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung. Der Garantieanspruch entfällt bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, mechanische Einflüsse, unterlassene Reinigung und Nichteinhaltung der Pflegeanleitung hervorgerufen werden. Von der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen ist ferner das Auftreten von Roststellen. Die Garantie beginnt mit Fertigstellung des Auftrags und der übersandten Rechnung.
8. Leistungsbeschreibung
Die Oberfläche der Beschichtung ist glatt und farbbeständig. Bei punktuellen Reparaturen (Emailschäden-Reparaturen) ist die Reparaturstelle unter normalen Lichtverhältnissen und auf eine Distanz von ca. 1,5 m nahezu unsichtbar. In beiden Fällen können durch Turbulenzen beim Spritzen bzw. Beschichten einzelne, kleine Staubeinschlüsse entstehen. Diese sind unvermeidbar und als solche nicht haltbarkeitsmindernd. Sie stellen daher keinen Mangel dar. Ebenso ist eine hundertprozentige Farbgenauigkeit technisch manchmal nicht herstellbar. Leichte Farbabweichungen können daher vorkommen und sind ebenfalls kein Mangel. Es kann ferner vorkommen, dass sich eine Fuge nach erfolgter Fugensanierung leicht verfärbt. Auch dieses stellt keinen Mangel dar. Einzelne hervorstehende Steine sowie leichte Wellen oder Unebenheiten bei Naturstein-Bodenbeschichtungen sind nicht immer vermeidbar und stellen ebenfalls keinen Mangel dar. Bei der fugenlosen Wandverspachtelung sind leichte Wellen und Unebenheiten nicht immer vermeidbar und stellen ebenfalls keinen Mangel dar. Des Weiteren besteht bei allen Beschichtungen die Gefahr, das sich Spinnen, Fliegen oder andere Insekten und Kleintiere wie Vögel in der Beschichten festsetzen oder Spuren hinterlassen. Dies stellt keinen Mängel da und ist nicht zu vermeiden.Zu dem Thema Spanndecken ist folgendes zu beachten: In den Spanndecken können produktionsbedingt (Walzverfahren) kleine Druckstellen vorkommen, die je nach Lichteinfall (z.B. Streiflicht) sichtbar werden und somit keinen Mängel darstellen. Die Folienbreite variiert je nach Folientyp zwischen 150 cm bis 240 cm. Abhängig von der Sonneneinstrahlung und der Luftzusammensetzung im Raum (Rauch/Ruß), kann sich das Erscheinungsbild der Folie mit der Zeit ändern.
9. Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Tätigkeiten zu unterstützen. Der Auftraggeber schafft unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Sphäre, die zur Erstellung des Werkes erforderlich sind, insbesondere stellt er unentgeltlich Wasser und Strom zur Verfügung.
10. Schlussbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Dasselbe gilt sinngemäß, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Vertragslücke ergibt, oder aber wenn eine Regelung infolge geänderter Verhältnisse sinnlos geworden oder als überholt anzusehen oder undurchführbar geworden ist. Wir weisen auf die Aufbewahrungsfrist der Rechnung von zwei Jahren hin (gilt nur für Privatkunden). Lieferdatum ist gleich Rechnungsdatum.
11. Weitere Bestimmungen
InFaBe hält sich beim Umgang mit Kundeninformationen strikt an die Regeln des Datenschutzes. Wir behandeln die Informationen, die Sie InFaBe zur Verfügung stellen, streng vertraulich. InFaBe gibt Kundeninformationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte weiter.
12 Pflegeanleitungen
- Benutzung der neu beschichteten Oberflächen Nach ungefähr 5 Stunden ist die Fliesen- oder Badewannenbeschichtung staubunempfindlich. So lange Luftzug und Staubentwicklung vermeiden. Nach ca. 8-24 Stunden können die Klebebänder entfernt und die Silikon-Neuverfugung vorgenommen werden. Für die folgenden 5 Tage die Raumtemperatur konstant auf wenigstens +22° C halten und Wassereinwirkung vermeiden. Danach können die Fliesenflächen wieder normal benutzt werden. Beim ersten Kontakt mit Warmwasser zunächst mit lauwarmem Wasser beginnen und dann die Wassertemperatur langsam erhöhen, um Spannungsrisse zu vermeiden.
- Reinigung der neuen Silikonfuge
Bitte nehmen Sie die Reinigung der Wanne im Bereich der Silikonfuge erst nach 48 Stunden vor, damit die Silikonfuge nicht beschädigt wird. - Reinigung der neu beschichteten Oberflächen
Mit üblichen, milden Haushaltsreinigern, z.B. Neutralreiniger (keine Scheuermittel benutzen!). - Badezusätze
Moorbäder und medizinische Badezusätze mit Farbbeimischungen können die Beschichtung verfärben. Kontakt mit Textil- und Haarfarben, Tönungen und anderen eingefärbten Objekten vermeiden. Sollte eine Verfärbung vorkommen, kann diese von uns beseitigt werden. - Tropfende Wasserhähne
Dauerhaft stehendes Wasser auf der Beschichtung vermeiden und die Lackoberfläche nach Wasser-belastung wieder komplett abtrocknen lassen. - Badematten
Badematten oder eingeklebte Plastikblumen schaden jeder Badewanne. Falls Sie eine Badematte benutzen, nehmen Sie diese nach dem Baden wieder aus der Wanne. Falls Sie es wünschen, können wir Ihnen einen unsichtbaren, rutschhemmenden Belag montieren. Schäden, die durch ständig liegen gebliebene Badematten entstehen, sind durch die Garantie nicht abgedeckt. - Abklebearbeiten an beschichteten Sanitäroberflächen und Fliesenwänden
In den ersten 4 Wochen nach der Beschichtung sollten keine Abklebearbeiten an den neuen Oberflächen durchgeführt werden (z. B. bei Malerarbeiten). Bitte beachten Sie, dass nicht zu stark klebendes Abklebeband benutzt wird. Schäden, die durch abgezogenes Klebeband entstehen, sind nicht durch die Garantie abgedeckt. - Reinigung der neuen Fliesenfugen
Nach der Fliesenneuverfugung sollte in den ersten 4 Wochen die Reinigung nur mit einem feuchten Tuch und ohne Reinigungsmittel durchgeführt werden. In dieser Zeit keinen direkten Wasserstrahl auf die neu verfugte Fläche richten. Neu verfugte Böden von Brausenischen dürfen erst nach 4 Tagen benutzt werden. - Reinigung von Naturstein-/Marmorbeschichtungen
Standard-Reinigung: Anfallender Staub sowie anderer Schmutz verrieselt im Boden und kann ohne Mühe mit einem Staubsauger abgesaugt werden. Kleine Flecken können mit einem Schrubber herausgebürstet werden, bzw. mit einem handelsüblichen Dampfreiniger entfernt werden.
Grundreinigung: Ein bis zweimal pro Jahr sollte bei stark beanspruchten Bodenflächen eine Grundreinigung erfolgen. - Reinigungsmaschine
Bitte verwenden Sie ausschließlich haushaltsübliche Reinigungsmittel oder unser Reinigungsprodukte. - Reinigung von Bodenbeschichtungen
Staubsauger, handelsübliche Reinigungsmittel ohne Scheuermittel. Bei Versieglungen mit Polymerwachs ist zu empfehlen die gesamte Oberfläche nach max. 3 Jahren neu zu imprägnieren um eine längere und schönere Lebensdauer des Bodens zu erzielen. Für diese Imprägnierung bieten wir Ihnen gerne unsere Produkte an.
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